Neue Freibeträge für das P-Konto
Der Freibetrag für das P-Konto
Genereller Freibetrag 1.340,00 €
Erste unterhalspflichtige Person 500,62 €
Jede weitere unterhaltspflichtige Person 278,90 €
Weitere Freibeträge müssen gesondert geprüft werden. Hierzu zählen z. B. : Einmalige Sozialleistungen, sowie deren Nachzahlung usw.
Insolvenz verkürzt auf 3 Jahre
Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll dafür gesorgt werden, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Die schnelle Entschuldung nach nur drei Jahren bedeutet einen großen Vorteil für alle Schuldner.